Willkommensbroschüre für Mitarbeiter*innen der DPD Service GmbH

4.9 Der Konsum von Alkohol und/oder Betäubungs- mitteln sowie sonstigen bewusstseinsverändern- den Substanzen ist auf dem Betriebsgelände strikt verboten. Der Zutritt auf das Betriebsgelände kann Personen, die augenscheinlich unter dem Einfluss solcher Substanzen stehen, verwehrt werden. Ver- dachtsfälle und Verstöße gegen das Betäubungs- mittelgesetz werden zur Anzeige gebracht. 4.10 Bei Einnahme von Medikamenten, die die Fahr- tüchtigkeit oder die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen einschränken, sind der Standortver- antwortliche oder die zuständigen Personen im Umschlagsbereich (Schichtleiter etc.) unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Aufnahme von Tätigkeiten unter dem Einfluss solcher Medika- mente ist nicht zulässig. 5.2 Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt striktes Film- und Fotografierverbot. Ausnahmegenehmi- gungen dürfen nur von der Standortleitung oder der Geschäftsführung erteilt werden. 5.3 Befugten Personen ist der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände nur nach Aushändigung eines Mit- arbeiter-, Fahrer-, Fremdfirmen- oder Besucher­ ausweises gestattet. Dieser ist stets sichtbar zu tragen. DPD Mitarbeiter sind angehalten, Personen ohne sichtbaren Ausweis anzusprechen und zu identifizieren. Besucher dürfen sich auf dem Be- triebsgelände grundsätzlich nur in Begleitung von DPD Personal bewegen. Paketshop-Kunden dürfen sich kurzfristig und nur zur üblichen Abwicklung der Geschäftsvorfälle auch ohne Ausweis auf dem Betriebsgelände aufhalten. 5.4 Präventiv oder anlassbezogen sind Fahrzeug­ kontrollen sowie Kontrollen des betrieblichen und privaten Eigentums möglich. Kontrollen von Mitarbeitern sind im Rahmen entsprechender Betriebsvereinbarungen möglich. 5. Security 5.1 Das Betriebsgelände ist bei entsprechender Kenn- zeichnung außen und/oder innen videoüberwacht.

6.2 Das Mitbringen von privatemAbfall zur Entsorgung auf dem Betriebsgelände ist strengstens unter- sagt. 6.3 Lieferanten sind verpflichtet, den bei ihrer Tätigkeit anfallenden Abfall wieder mitzunehmen und nicht bei DPD zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für Abfälle mit gefährlichen Stoffen. • das Auslaufen von Gefahrstoffen und umwelt­ gefährdenden Stoffen sowie durch Kraftstoffe und Mineralöle sind unverzüglich dem Standort- verantwortlichen oder den zuständigen Perso- nen im Umschlag (Schichtleiter, Gefahrgutbe- auftragter etc.) zu melden und schnellstmöglich mit geeigneten Maßnahmen einzudämmen bzw. zu beseitigen/fachkundig beseitigen zu lassen. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen veranlasst. 6.5 Jegliche Form von Energieverschwendung ist zu vermeiden. Außenfenster und -türen sind grund- sätzlich geschlossen zu halten. Unbenutzte Strom- verbraucher sind nach Möglichkeit vom Netz zu trennen, nicht benötigte elektrische Beleuchtung ist auszuschalten. 6.4 Verschmutzungen und Verunreinigungen durch • Abfälle,

6.6 Das Laufenlassen von Motoren im Stand ist verboten.

Die Geschäftsführung der DPD Deutschland GmbH

Bitte entsprechend in dieser Broschüre auf Seite 3 unterzeichnen.

6.

Umweltschutz und Energiemanagement

6.1 Sämtlicher auf dem Betriebsgelände anfallender Abfall sowieWertstoffe (Papier, Glas etc.) sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsor- gen. Dabei sind die Prinzipien der Mülltrennung und der Abfallwiederverwertung zu beachten.

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