Willkommensbroschüre für Mitarbeiter*innen der DPD Service GmbH
4.9 Der Konsum von Alkohol und/oder Betäubungs- mitteln sowie sonstigen bewusstseinsverändern- den Substanzen ist auf dem Betriebsgelände strikt verboten. Der Zutritt auf das Betriebsgelände kann Personen, die augenscheinlich unter dem Einfluss solcher Substanzen stehen, verwehrt werden. Ver- dachtsfälle und Verstöße gegen das Betäubungs- mittelgesetz werden zur Anzeige gebracht. 4.10 Bei Einnahme von Medikamenten, die die Fahr- tüchtigkeit oder die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen einschränken, sind der Standortver- antwortliche oder die zuständigen Personen im Umschlagsbereich (Schichtleiter etc.) unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Aufnahme von Tätigkeiten unter dem Einfluss solcher Medika- mente ist nicht zulässig. 5.2 Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt striktes Film- und Fotografierverbot. Ausnahmegenehmi- gungen dürfen nur von der Standortleitung oder der Geschäftsführung erteilt werden. 5.3 Befugten Personen ist der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände nur nach Aushändigung eines Mit- arbeiter-, Fahrer-, Fremdfirmen- oder Besucher ausweises gestattet. Dieser ist stets sichtbar zu tragen. DPD Mitarbeiter sind angehalten, Personen ohne sichtbaren Ausweis anzusprechen und zu identifizieren. Besucher dürfen sich auf dem Be- triebsgelände grundsätzlich nur in Begleitung von DPD Personal bewegen. Paketshop-Kunden dürfen sich kurzfristig und nur zur üblichen Abwicklung der Geschäftsvorfälle auch ohne Ausweis auf dem Betriebsgelände aufhalten. 5.4 Präventiv oder anlassbezogen sind Fahrzeug kontrollen sowie Kontrollen des betrieblichen und privaten Eigentums möglich. Kontrollen von Mitarbeitern sind im Rahmen entsprechender Betriebsvereinbarungen möglich. 5. Security 5.1 Das Betriebsgelände ist bei entsprechender Kenn- zeichnung außen und/oder innen videoüberwacht.
6.2 Das Mitbringen von privatemAbfall zur Entsorgung auf dem Betriebsgelände ist strengstens unter- sagt. 6.3 Lieferanten sind verpflichtet, den bei ihrer Tätigkeit anfallenden Abfall wieder mitzunehmen und nicht bei DPD zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für Abfälle mit gefährlichen Stoffen. • das Auslaufen von Gefahrstoffen und umwelt gefährdenden Stoffen sowie durch Kraftstoffe und Mineralöle sind unverzüglich dem Standort- verantwortlichen oder den zuständigen Perso- nen im Umschlag (Schichtleiter, Gefahrgutbe- auftragter etc.) zu melden und schnellstmöglich mit geeigneten Maßnahmen einzudämmen bzw. zu beseitigen/fachkundig beseitigen zu lassen. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen veranlasst. 6.5 Jegliche Form von Energieverschwendung ist zu vermeiden. Außenfenster und -türen sind grund- sätzlich geschlossen zu halten. Unbenutzte Strom- verbraucher sind nach Möglichkeit vom Netz zu trennen, nicht benötigte elektrische Beleuchtung ist auszuschalten. 6.4 Verschmutzungen und Verunreinigungen durch • Abfälle,
6.6 Das Laufenlassen von Motoren im Stand ist verboten.
Die Geschäftsführung der DPD Deutschland GmbH
Bitte entsprechend in dieser Broschüre auf Seite 3 unterzeichnen.
6.
Umweltschutz und Energiemanagement
6.1 Sämtlicher auf dem Betriebsgelände anfallender Abfall sowieWertstoffe (Papier, Glas etc.) sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsor- gen. Dabei sind die Prinzipien der Mülltrennung und der Abfallwiederverwertung zu beachten.
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