Willkommensbroschüre für neue Mitarbeitende

• Halten Sie bei Rangierarbeiten stets einen Sicher- heitsabstand zum Tor ein. • Strecken Sie niemals Körperteile wie Kopf oder Arme zwischen Hallentor undWechselbrücke hindurch. • Achten Sie beim Öffnen derWechselbrücke auf herabfallende Pakete.

Leitern und Gerüste

• Die Ausführenden sind verantwortlich für sicheres Arbeiten an höher gelegenen Arbeitsplätzen oder auf Leitern. • Bereiche darunter sind entsprechend abzusichern. • Leitern müssen in einwandfreiem Zustand sein. • Es dürfen keine Metallleitern bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen verwendet werden. • Benutzen Sie Leitern nur zu dem Zweck, für den sich nach ihrer Bauart bestimmt sind – z. B. Stehleiter nicht als Anlegeleiter! • Die obersten zwei Stufen dürfen nicht betreten werden. • Bei Absturzhöhen über 1,80 Meter ist eine zweite Person zur Sicherung erforderlich.

Verkehr/Parken

• Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. • Auf dem Firmengelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. • Die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Firmengelände ist einzuhalten. • Achten Sie auf Rangierfahrzeuge. • Rangierfahrzeuge müssen mit einer Rückfahr­ warneinrichtung ausgestattet sein.

Werkzeuge

Persönliche Schutzausrüstung

• ElektrischeWerkzeuge/Betriebsmittel müssen gemäß DGUV V3 geprüft sein. • Werkzeuge und Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein. Defekte Geräte sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen.

Beachten Sie die Tragepflicht von Sicherheitsschuhen.

An bestimmten Arbeitsplätzen ist, gemäß der dem Arbeitsplatz zugehörigen Betriebsanweisung die entsprechende Schutzausrüstung zu tragen, z. B.: • Haarnetz • Sicherheitsbrille • Schutzhandschuhe • Gehörschutz • Eng anliegende Schutz- und Arbeitskleidung

Druckgasflaschen

• Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein – auch beim Transport. • Schutzkappen müssen angebracht sein – es sei denn, die Flasche ist in Betrieb. • Flaschen mit brennbaren Gasen (außer Schweißgas- flaschen) dürfen ohne Genehmigung nicht im Gebäu- de gelagert werden.

Die Schutzausrüstung muss den jeweiligen DIN-EN- Anforderungen entsprechen.

Das Tragen von Arbeitshandschuhen beim Pakethand- ling wird empfohlen.

Brandschutz

Absturzsicherung

• Abschalten/Inbetriebnahme des Brandschutzsystems nur nach Genehmigung der Niederlassungsleitung. • Notausgänge nicht verstellen. • Brennbare Flüssigkeiten nur in Tagesmenge und geeigneten Behältern aufbewahren. • Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren nicht beeinträchtigen. • Feuerarbeiten ausschließlich nach erfolgter Freigabe mit dem „Erlaubnisschein Feuerarbeiten“ durch­ führen.

• Bei Absturzhöhe von mehr als einemMeter sind Ab- sturzsicherungen einzurichten bzw. andere geeignete Maßnahmen zu treffen. • Arbeiten in Höhen und Betreten von Dächern dürfen ausschließlich nach erfolgter Freigabe mit dem „Er- laubnisschein Arbeiten in Höhen und Betreten von Dächern“ durchgeführt werden. • In besonderen Fällen ist das Einrichten von Fang­ gerüsten, -netzen und/oder das Tragen von Absturz- sicherungssets erforderlich. • Die Maßnahmen sind vorher mit demVorgesetzten abzusprechen.

Gefahrgut/Gefahrstoffe

• Bei der Leckage von Gefahrgut-/Gefahrstoffpaketen sind umgehend die Schichtleitung und der Gefahr- gutbeauftragte zu informieren. • Weitere Verhaltensweisen und Informationen finden Sie auf Seite 3, 4 und 5.

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