Willkommensbroschüre für neue Mitarbeitende
Kennzeichnung von Gefahrgütern (auf der Transportverpackung)
Klasse 3
Klasse 1
Entzündbare flüssige Stoffe Explosions- und Brandgefahr. Entzündbar durch Hitze- einwirkung, Flug- und Schlagfunken. Gefahr für Gewäs- ser, Kanalisation und Kläranlagen.
Explosive Stoffe und Gegenstände Explosions- und Brandgefahr. Entzündbar durch Hitze- einwirkung und Schlagfunken. Für explosive Stoffe und Gegenstände besteht ein Zusammenladeverbot mit anderen Gefahrgütern. Dies gilt auch für Stoffe, die als Nebengefahr explosive Eigenschaften aufweisen.
DPD Transportzulassung mit Einschränkung
Klasse 4.1
Ausnahme und DPD-Transportzulassung nur für: Kl. 1.4 S ohne Mengenbegrenzung.
Entzündbare feste Stoffe Brandgefahr! Entzündbar durch Hitzeeinwirkung.
Klasse 2
DPD Transportzulassung mit Einschränkung
Klasse 4.2
Gase Explosions-, Brand-, Erstickungs- und Gesundheitsge- fahr. Reagieren auf Hitze, z. T. auch auf Stoß und Schlag. Wassergefährdend, wenn wasserlöslich.
Selbstentzündliche Stoffe Selbstentzündungsgefahr bei beschädigten Packstü- cken und verschüttetem Inhalt. Reagieren teilweise heftig in Verbindung mit Wasser.
DPD Transportzulassung mit Einschränkung
DPD Transportzulassung mit Einschränkung
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