Willkommensbroschüre für neue Mitarbeitende

Information Daten-, Post- und Betriebsgeheimnis

Als Arbeit- oder Auftraggeber sind wir dazu verpflich- tet, Sie über Ihre gesetzlichen Pflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Firmendaten ge- nerell zu unterrichten und auf die Einhaltung derselben hinzuwirken. Dazu zählen u. a. die Pflichten aus dem Postgesetz (PostG), der EU-Datenschutzgrundverord- nung (EUDSGVO), aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), sowie aus dem Gesetz zum Schutz von Ge- schäftsgeheimnissen (GeschGehG). Gleichzeitig möch- ten wir Sie darüber informieren, dass DPD berechtigt ist, bestimmte Daten zu Ihrer Person im Rahmen der geltenden Datenschutzrechte, Arbeitsund Partner- schaftsverhältnisse zu verarbeiten. Dazu gehören bspw. Name, Adressdaten, Abrechnungsdaten, Versicherungs- daten, Lizenzdaten oder im Rahmen der Zustellprozes- se auch GPS-Daten, Scanstatus-Daten oder andere, zweckgebunden erhobene Informationen zur ordentli- chen Durchführung von Arbeitsabläufen innerhalb des DPD Netzwerks. Soweit Sie an der Erbringung von Postdienstleistungen beteiligt sind, ist es Ihnen untersagt, über die Zwecke der Erbringung des Postdienstes (z. B. Abholung, Trans- port, Zustellung, Adressklärung bei Paketen und Briefen) hinaus Kenntnisse vom Inhalt oder den näheren Um- ständen der Sendung zu erheben, zu verarbeiten oder Dritten zugänglich zu machen. Bitte beachten Sie die Arbeitsanweisungen zum Umgang mit beschädigten, offenen oder nicht gekennzeichneten Paketen genau und handeln Sie nicht eigenmächtig. Wahrung des Postgeheimnisses (§ 39 PostG)

angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder dadurch bestimmbaren natür- lichen Person (z. B. Adressdaten, Kontodaten, Mitarbei- terdaten).

Zweckbindung bei der Informationsgewinnung

Soweit Sie als Mitarbeiter Informationen aus Datenver- arbeitungssystemen wie z. B. der Videoüberwachung, von mobilen Geräten, Netzwerken oder Servern erhal- ten, aus denen sich das Verhalten der Benutzer ableiten lässt, so sind diese ausschließlich zweckbezogen und im Rahmen geltender Gesetze, firmeninterner Richtlinien, Betriebsvereinbarungen oder anderer vertraglicher Regelungen zu verwenden.

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Als Mitarbeiter oder Partner von DPD sind Sie zur Geheimhaltung aller Informationen, die im Zusam- menhang mit den übernommenen Aufgaben im oder für das Unternehmen bekannt werden bzw. bekannt wurden und nicht offenkundig sind oder waren, gegen- über Dritten verpflichtet. Dazu zählen insbesondere alle Unterlagen oder Geschäftsvorgänge im Zusammen- hang mit Kunden oder Lieferanten. Weiterhin haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Ihnen zur Aufgabenerfüllung anvertrauten Daten, Dokumente und Unterlagen sicher aufbewahrt und angemessene Maßnahmen zum Schutz vor dem Zugriff unbefugter Dritter getroffen werden, soweit dies in Ihrer Verantwortung liegt. Insbesondere ist es Ihnen untersagt, vertrauliche Daten des Unternehmens, in welcher Form auch immer, ohne Zustimmung der Unternehmensleitung außerhalb des Firmennetzwerks zu speichern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten zugänglich zu machen. Dazu zählt auch die sichere Auf- bewahrung Ihnen anvertrauter ITK-Systeme wie Note- books, Tablets, USB-Sticks, Handhelds (MDE-Geräte) oder Mobiltelefone.

Wahrung des Datengeheimnisses

Es ist Ihnen untersagt, personenbezogene Daten in einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlichen Zweck zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten oder an Dritte weiterzulei- ten. Diese Verpflichtung besteht auch nach dem Ende Ihrer Tätigkeit bei DPD oder dem von DPD beauftragten Partner fort. Personenbezogene Daten sind alle Einzel­

Seite 35

Made with FlippingBook PDF to HTML5