Willkommensbroschüre für Mitarbeiter*innen der DPD Service GmbH

Haus- und Hofordnung

In jeder unserer Niederlassungen ist eine auf den Standort abgestimmte Haus- und Hofordnung ausgehängt.

1.

Geltungsbereich und Hausrecht

Sachschäden, die Dritten aufgrund des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände oder aufgrund von der Inanspruchnahme von Räumlichkeiten/Einrichtun- gen entstehen. Ebenso sind Schäden für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände (z.B. Bargeld, Wertsachen, Kleidungsstücke, Fahrzeuge) ausgeschlossen. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit nachgewiesen wird. Etwaige Personenschä- den unterliegen keinen Haftungsausschlüssen oder -beschränkungen. Für Mitarbeiter bleiben die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen unbenommen.

1.1 Diese Haus- und Hofordnung gilt exemplarisch für alle Depots in Deutschland. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. Sie gilt für alle Mitarbeiter, Sys- tempartner und deren Erfüllungsgehilfen, Hallen­ unternehmer und deren Erfüllungsgehilfen, für beauftragte Fremdfirmen sowie für alle Zulieferer und Gäste/Besucher. Dabei sind bei Wahrnehmung des Hausrechts gegenüber Mitarbeitern die Rege- lungen des Betriebsverfassungsgesetzes und die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. 1.2 Der Inhaber des Hausrechts ist die Geschäftsfüh- rung der DPD Deutschland GmbH sowie die Lei- tung der Niederlassung als Standortverantwortli- cher bzw. die benannte Vertretung. Alle Mitarbeiter der DPD Deutschland GmbH sind gegenüber Dritten hinsichtlich des Verhaltens am Standort weisungsbefugt. 1.3 Bestehende mitbestimmungsrechtliche Sachver- halte bleiben davon unberührt, neu zu schaffende Regelungen in diesem Bereich müssen sich an dieser Haus- und Hofordnung orientieren.

3.

Straßenverkehrsordnung und Verkehrswege

3.1 Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Der ent- sprechenden Beschilderung ist Folge zu leisten.

3.2 Rangierfahrzeuge und sonstige Sonderfahrzeuge (Räumfahrzeuge etc.) haben grundsätzlich Vorrang vor anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern. 3.3 Es dürfen nur die vorgegebenen Fahrwege (ins- besondere bei entsprechender Kennzeichnung) befahren werden. Die ausgewiesene Höchst­ geschwindigkeit auf dem Betriebsgelände ist ein- zuhalten. Geschwindigkeitskontrollen können von der Leitung der Niederlassung veranlasst werden. 3.4 Das Befahren des Betriebsgeländes mit Privat-Pkw ist grundsätzlich zu vermeiden. Wenn das Befahren aufgrund der lokalen Gegebenheiten gestattet ist, sind die von der Standortleitung vorgegebenen Verkehrsflächen, Fahrtrichtungen etc. einzuhalten. 3.5 Das Parken ist berechtigten Personen nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Die entspre- chende Beschilderung ist zu beachten. 3.6 Auf dem Betriebsgelände besteht eingeschränk- terWinterdienst. Es ist auf ein derWitterung und den Straßen- undWegeverhältnissen angepasstes Verhalten zu achten.

2.

Verhaltensgrundsätze und Haftung

2.1 Unbefugten ist das Betreten des Betriebsgeländes untersagt.

2.2 Es ist nicht gestattet, Tiere auf das Betriebsgelände mitzubringen. Ausnahmeregelungen müssen indi- viduell vom Standortverantwortlichen genehmigt sein. 2.3 Kindern ist das Betreten des Betriebsgeländes verboten. Ausnahmeregelungen müssen individu- ell vom Standortverantwortlichen genehmigt sein. Der Aufenthalt von Kindern auf Hofflächen und in Umschlaghallen ist in jedem Fall untersagt.

2.4 Die DPD Deutschland GmbH und mit ihr verbun- dene Unternehmen haften grundsätzlich nicht für

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