Willkommensbroschüre für Mitarbeiter*innen der DPD Service GmbH
4. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Brandschutz
4.1 Für Personen, die sich auf den befahrenen Ver- kehrsflächen des Betriebsgeländes bewegen, gilt zu jeder Tageszeit Tragepflicht fürWarnwesten bzw. alternativ nach EN ISO 20471 zertifizierte Warnschutzkleidung (mindestens Klasse 2). 4.2 In den Umschlagsbereichen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen oder Sicherheitsüberschuhen verpflichtend. wege. Sie sind daher frei zu halten und müssen jederzeit von innen geöffnet werden können, um Leben und Gesundheit nicht zu gefährden. Haus- und Hofeingänge, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Zugänge dürfen nicht zugeparkt oder anderweitig verstellt werden. Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt werden. Türen zu sicherheitsrelevanten Bereichen sind stets geschlossen zu halten. 4.4 Beauftragte Fremdfirmen haben sich vor Beginn jeglicher Tätigkeit bei der Leitung der Niederlas- sung bzw. dem benannten Ansprechpartner in der Niederlassung zu melden und einweisen zu lassen. 4.5 Sämtliche technischen Anlagen des Betriebs sowie sonstige Betriebsmittel und technische Einrich- tungen dürfen nur von dafür eingewiesenem und bevollmächtigtem Personal bedient werden. Aus Verstößen resultierende Schäden werden nach den gültigen vertraglichen und gesetzlichen Rege- lungen zur Haftung gebracht. 4.6 Das Betreten von Fördertechnik („Stetigförderer“) ist grundsätzlich verboten, insbesondere während des laufenden Betriebs. 4.7 Es gilt ein generelles Rauchverbot auf dem gesam- ten Betriebsgelände, in den Hallen, in angedock- ten Fahrzeugen undWechselbrücken sowie im Verwaltungsgebäude. Ausgenommen davon sind ausgewiesene Raucherbereiche. Die Entsorgung von Zigarettenkippen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen statthaft. Bei Zuwider handlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. 4.8 Feuer und offenes Licht sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung durch den Standortverant- wortlichen vor. Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr (Schweißerarbeiten etc.) dürfen nur durch entspre- chend geeignetes Fachpersonal mit den notwen- digen Eignungsnachweisen und dem entsprechen- den Erlaubnisschein der Leitung der Niederlassung durchgeführt werden. 4.3 Treppenhäuser und/oder Treppenflure, Kellergän- ge sowie Türen und Fenster sind im Notfall Flucht-
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