WIR-Mitarbeiterzeitung Ausgabe 1 - 2025
R U B R I K
W I R
Ein Paket von A nach B zu bringen, klingt einfach. Doch hinter den Kulissen greifen viele Prozesse ineinander – und mit dem neuen Postgesetz kommen weitere Vorschriften hinzu. Seit dem 19. Juli 2024 gelten neue Regelungen, die den Paketversand transparenter und fairer gestalten sollen. Viele Details sind jedoch noch offen. Was bedeutet das für DPD und wie ist der Stand der Umsetzung in unserem Unternehmen? Wir geben einen Überblick. Neues Postgesetz: Wir sind vorbereitet
hat die Regierung eine Zwei-Personen- Pflicht für den Umgang mit Paketen über 23 Kilogramm vorgeschlagen. Auch hier fordert der BPEX einen vernünftigen Kom- promiss und hat Vorschläge erarbeitet, die imZuge der Bildung einer neuen Regierung aktiv mit den politischen Beteiligten disku- tiert werden. Das Ansinnen des Verbands und seiner Mitglieder ist es, praktisch um- setzbare Regelungen für einemögliche Re- gelung zur Zustellung durch zwei Personen zu schaffen. Die Auswirkungen einer sol- chen Regelung haben wir bei DPD intensiv analysiert und Szenarien erarbeitet, wiewir diese umsetzen könnten. Digitaler Atlas Die Bundesnetzagentur führt einen digita- len Atlas zur Postversorgung. Er zeigt die verfügbaren Netzzugangspunkte mit ih- rem Produktangebot, ihren Betriebs- und Leerungszeiten, ihrer Barrierefreiheit und dem Zustellgebiet des Anbieters. Die An- bieter sind verpflichtet, der Bundesnetz- agentur die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Unser Status: Wir haben unsere Daten be- reits weitestgehend verfügbar gemacht und nehmen am Testprojekt für den digi- talen Atlas der Bundesnetzagentur teil. Die persönliche Zustellung bleibt Stan- dard. Das Gesetz enthält Regelungen zum Abstellen von Paketen, zur Out-of-Home- Zustellung und zur Hinterlegung von Pa- keten einschließlich einer Abholfrist bei erfolglosem Zustellversuch. Neu ist die Pflicht, an anbieterneutrale Packstationen zu liefern. Unser Status: Im Rahmen unserer Out- of-Home-Strategie sind wir dabei, neue Zustelloptionen zu schaffen, sei es durch eigene Paketstationen oder durch Koope- 4 5 Optionen und Standards für die Zustellung
rationen mit anbieteroffenen Systemen wie myflexbox.
6 Schutz der Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen, Prei- se und wesentliche Produktinformatio- nen müssen den Kunden in transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher und vollständiger Form zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müssen Verfah- ren für Nachforschungen über den Ver- bleib von Paketen und für Beschwerden eingerichtet werden. Die Anbieter sind verpflichtet, jährlich eine Beschwerdesta- tistik zu veröffentlichen. Unser Status: Wir haben bereits Aktuali- sierungen unserer Produktinformationen und unserer Verfahren für Nachforschun- gen und Beschwerden vorgenommen. Kleinere Anpassungen sind noch in Arbeit. Eine Beschwerdestatistik ist erstellt und veröffentlicht. Nachhaltigkeit Ab 2026 soll die Bundesnetzagentur jähr- lich Daten über die Treibhausgasemissio- nen der Anbieter erheben und darüber berichten. Die Teilnahme an der Datener- hebung ist freiwillig. Ebenfalls freiwillig ist die Verwendung eines Umweltzeichens. In einem regelmäßigen Klimadialog soll sich die Bundesnetzagentur mit Unter- nehmensvertretern über Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen austauschen. Ein entsprechender Vertre- ter ist von den Unternehmen zu benen- nen. Unser Status: Die Datenverfügbarkeit wird derzeit sichergestellt. Eine Verordnung über das genaue Verfahren und die Ver- wendung des Umweltzeichens seitens des Ministeriums steht noch aus. Als Vertreter für den Klimadialog wurde Jan Kerkhoff (Senior Group Manager Corporate Sustai- nability) benannt. 7
akkreditierte Konformitätsbewertungs- stellen beauftragt werden.
1 Anbieterverzeichnis Alle Anbieter von Post- und Paketdienst- leistungen müssen in das neue digitale Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagen- tur eingetragen sein, um ihre Dienste am Markt anbieten zu können. Dies gilt auch für unsere Systempartner. Für den Antrag auf Eintragung gelten erhöhte Anforde- rungen an Zuverlässigkeit, finanzielle Leis- tungsfähigkeit und Fachkunde. Unser Status: Wir stellen sicher, dass alle unsere Systempartner in das Verzeichnis eingetragen sind oder die Eintragung be- antragen. Wir unterstützen bei der Bean- tragung. Kontrollpflichten DPD ist verpflichtet, alle beauftragten Sys- tempartner einer Erst- und jährlichen Zu- verlässigkeitsprüfung zu unterziehen. Da- rüber hinaus müssen die in der Zustellung tätigen Partner laufend auf die Einhaltung der Arbeitszeit-, Mindestlohn- und Sozial- versicherungsgesetze überprüft werden. Für beide Kontrollpflichten können auch 2
UnserStatus: BeideKontrollpflichtenmüs- sen hinsichtlich Details und Umfang noch durch Verordnungen umgesetzt werden. Aktuelle Entwürfe liegen nicht vor. Über den Bundesverband Paket- und Express- logistik (BPEX) hat DPD politische Forde- rungen nach inhaltlich abgestimmten und praktikablen Verfahren gestellt. Schutz der Beschäftigten Pakete müssen in zwei Kategorien ge- kennzeichnet werden: über 10 Kilogramm und über 20 Kilogramm. Für Pakete über 20 Kilogramm sieht das Gesetz eine Zwei- Personen-Pflicht oder den Einsatz ge- eigneter technischer Hilfsmittel vor. Die Bundesnetzagentur ist neue Beschwerde- stelle für Verstöße gegen das Sozial- und Arbeitsrecht sowie gegen die Vorschriften zum Umgang mit schweren Paketen. 3
Unser Status: Die Kennzeichnung schwerer Pakete haben wir eingeführt. Inzwischen
wir. Die Zeitung für das gesamte DPD Team
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